1. Gültigkeit
Die folgenden allgemeinen Veranstaltungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmer*Innen am „iHack RLP- University Start-up Hackathon on Infrastructure- kurz iHack RLP“ (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) und der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft, Ernst-Boehe-Str. 4, 67059 Ludwigshafen am Rhein als Veranstalter (im folgenden „Veranstalter“ genannt“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Fassung.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine vorherige Anmeldung der Teilnehmer*innen voraus. Die Anmeldung erfolgt mittels dem mit der Veranstaltungsankündigung im Internet zur Verfügung gestelltem Anmeldeformular. Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung zur Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Teilnahme muss vom Veranstalter schriftlich/per Mail bestätigt werden.
3. Art der Veranstaltung
(1) „iHack RLP- University Start-up Hackathon on Infrastructure“ ist eine kollaborative Entwicklungsveranstaltung mit informationstechnischem Bezug und Startup-Charakter. Ziel ist es, innerhalb der Dauer der Veranstaltung nützliche, kreative und innovative Produkte oder Prozesse zu definieren bzw. herzustellen und Lösungsansätze für reale Problemstellungen zu finden.
Für die Veranstaltungsreihe steht die öffentliche Infrastruktur vor allem mit den Bereichen Energie, Umwelt und Mobilität sowie als allumfassende Klammer die digitale bzw. informationstechnische Infrastruktur im Vordergrund.
(2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Studierende aus unterschiedlichen Disziplinen, die ihre Projekte in funktionsübergreifenden Teams bearbeiten.
(3) Für die beteiligten Studentinnen und Studenten besteht darüber hinaus das Angebot bei der Weiterverfolgung der Gründungsideen durch die Fördereinrichtungen der rheinland-pfälzischen Hochschulen und der beteiligten Unternehmen unterstützt zu werden.
(4) Die Veranstaltung „iHack RLP“ ist Teil des geförderten Projektes iHack RLP- University Start-up Hackathon on Infrastructure von Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW).
(5) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor und der Veranstalter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.
4. Pflichten bei der Veranstaltung, Code of Conduct, Mitarbeit
(1) Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die bei der Veranstaltung bzw. am Veranstaltungsort gegebenenfalls geltende Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung und bei gravierendem Fehlverhalten oder bei Störung der Veranstaltung kann der Veranstaltungsleiter nach Erteilung eines Hinweises die Teilnehmer*innen von der Veranstaltung ausschließen. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der/die Teilnehmer*in gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische, homophobe oder rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen mündlich bzw. durch das Tragen von rechtsextremen Symbolen kundtut. Den Teilnehmer*innen steht dann kein Anspruch auf Rückerstattung eventuell entstandener Kosten durch die Teilnahme zu.
(2) Teilnehmer*innen ist es untersagt, auf der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter oder ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung mit dem Veranstalter (z.B. durch einen Sponsoringvertrag) eigene gewerbliche Veranstaltungen zu betreiben bzw. für eigene Zwecke Werbemaßnahmen durchzuführen.
(3) Der/die Teilnehmer*in unterlässt im Zusammenhang mit der Programmierung und Ähnlichem das Erstellen von Inhalten, die gesetzeswidrig oder als sonstig anstößig oder verwerflich aufgefasst werden können oder der Reputation des Veranstalters oder der Challenge-Partner schaden oder hierzu geeignet erscheinen. Es dürfen außerdem keine Inhalte programmiert werden, die dazu geeignet sind, andere zu schädigen, wie zum Beispiel Viren, Trojaner, Spyware, Phishing-Aufrufe oder Anleitungen zur Herstellung von solchen Inhalten.
(4) Der/die Teilnehmer*in stellt sicher und steht dafür ein, dass Einreichungen während der Veranstaltung (zum Beispiel: Texte, Zeichnungen, Fotografien, Filme oder Code) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstoßen.
(5) Der/die Teilnehmer*in unterstützt das Projektvorhaben durch Teilnahme bei anonymisierten Evaluationen der Veranstaltung und der nachgelagerten Gründungsphase.
5. Arbeitsmittel
(1) Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, alle erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zu treffen um sicherzustellen, dass das Equipment frei von Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, etc.) ist und dass die technischen Systeme des Veranstalters, der Challenge-Partner und der anderen Teilnehmer*innen frei von solcher Schadsoftware bleiben. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die von den Teilnehmern genutzten Geräte.
(2) Der/die Teilnehmer*in sichert zu, nach Beendigung der Veranstaltung die seitens des Veranstalters oder der Challenge-Partner zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien zurückzugeben, beziehungsweise unwiederbringlich zu zerstören oder zu löschen.
6. Nichtteilnahme
Der Rücktritt muss in Textform unter den angegebenen Kontaktadressen auf der Homepage iHack-rlp.de adressiert werden und vom Veranstalter bestätigt werden.
7. Absage der Veranstaltung
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten) nicht möglich, werden Teilnehmer*innen umgehend unter der bei der Anmeldung angegebenen Adresse informiert. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer*innen, insbesondere Schadenersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten), sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt bzgl. des Absagegrundes Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8 . Urheberrecht, Nutzungsrechte an Arbeitsresultaten
(1) Alle den Teilnehmer*innen vom Veranstalter oder Challenge-Partnern (Unternehmen/Institutionen) bereitgestellten Veranstaltungsunterlagen, Daten, Logos und Inhalte unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums. Dem/der Teilnehmer*in ist es nicht gestattet, diese Daten außerhalb des Veranstaltungszwecks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und/oder sonst weiterzuverbreiten.
(2) Das geistige Eigentum an den im Rahmen des iHack RLP entstehenden Arbeitsergebnissen (Ideen, Codes, Algorithmen etc.) verbleibt, soweit diese schutzfähig sind, beim jeweiligen Team.
(3) Alle Teilnehmer*innen erkennen an, dass der Veranstalter oder Challenge-Partner (Unternehmen/Institutionen) eventuell ähnliche oder identische Beiträge entwickelt haben oder entwickeln werden, und dass sie auf mögliche Ansprüche, die aus diesen Ähnlichkeiten resultieren, verzichten.
(4) Challenge-Partnern wird im Rahmen der weiteren gemeinsamen Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse mit den Teams ein Nutzungsrecht eingeräumt.
(5) Der/die Teilnehmer*in sichert zu, dass im Rahmen der Veranstaltungs-Challenges lediglich eigene Rechte und Ideen eingebracht werden und somit Urheberschaft während der Veranstaltung entsteht. Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die Verwendung von Rechten Dritter offenzulegen und den Veranstalter und Challenge-Partnern vorab darüber zu informieren. Sollten Dritte dennoch einen Anspruch aufgrund der Verletzung ihrer Rechte oder Dateien gegen den Veranstalter oder den Challenge-Partner erheben, haftet die Teilnehmer*In nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Für die entstehenden Ergebnisse während der Veranstaltung besteht ein Veröffentlichungsrecht von Seiten des Veranstalters im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Umsetzung des Forschungsprojektes.
9. Geheimhaltung
(1) Es besteht die Verpflichtung, die von Veranstalter oder Challenge-Partner übergebenen Unterlagen, Daten und Informationen (einschließlich Schnittstellen, Datenbankzugängen, Logos sowie Hard- und Software) ausschließlich im Rahmen des iHack RLP zu nutzen, diese nicht an unbefugte Dritte weiterzuleiten und nach der Veranstaltung zurückzugeben bzw. zu löschen.
(2) Soweit darüber hinaus Informationen des Veranstalters oder der Challenge-Partner bekannt werden, die nicht allgemein zugänglich sind und/oder nicht zurückgegeben oder gelöscht werden können, verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in, auch diese Informationen nach Ende der Veranstaltung gegenüber Dritten geheim zu halten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass diese Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangen können und diese auch selbst nicht weiter zu verwenden. Der Begriff der „Information“ ist dabei grundsätzlich weit zu fassen und umfasst insbesondere jede Form von personen-, produkt-, oder verfahrensbezogen Daten, kaufmännisches und technisches Know-How sowie sonstige geschäftsähnliche bzw. betriebliche Tatsachen sowie Dokumente, Dateien und Programmcodes aller Art.
10. Ton- & Bildaufnahmen
(1) Der/die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder durch diesen beauftragte Personen berechtigt sind, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung und damit auch der Person des Teilnehmers anzufertigen und diese ohne Anspruch auf Vergütung des Teilnehmers zu veröffentlichen. Dem Veranstalter stehen die Verwertungsrechte an diesen zur freien Verwendung zu.
(2) Die Veranstaltung wird medial begleitet und das entstandene Bild- und Tonmaterial für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von ihnen gemacht und diese gegebenenfalls auf der Homepage der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen und in der Zeitschrift Spektrum veröffentlicht werden. Wer nicht damit nicht einverstanden ist, spricht die Fotografen vor Ort an.
(3) Das Anfertigen und Veröffentlichen eigener Bild-, Ton-und Filmaufnahmen ist dem/der Teilnehmer*in nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter erlaubt, die Rechte Dritter bleiben hiervon unberührt und sind durch die Teilnehmer*In zu klären.
11. Datenschutz
(1) Der Veranstalter bzw. ein vom Veranstalter hierfür beauftragter Dritter erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt die bei der Anmeldung personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes, des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der EU-DSGVO nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Durchführung der Veranstaltung und des Projektauftrages erforderlich sind.
(2) Der/die Teilnehmer*in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der eigene Name und die Hochschule, bei der eine Immatrikulation vorliegt, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt iHack RLP und der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen publiziert werden kann. Eine Abweichung hiervon muss in begründeten Ausnahmefällen gesondert schriftlich vereinbart werden.
(3) Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten verlangen. Die Auskunft erfolgt dann unverzüglich nach Maßgabe von § 34 BDSG und enthält die über die eigene Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, den Empfänger oder Kategorien von Empfängern an die Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zusätzlich besteht das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Daten für Abrechnungs- oder buchhalterische Zwecke sind von einer Löschung bzw. Sperrung nicht berührt. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten sowie im Falle von Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sind zu richten an:
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Projekt iHack RLP-
University Start-up Hackathon on Infrastructure
Forschungsstelle für öffentliche & Nonprofit- Unternehmen
Ernst-Boehe-Str. 4
67059 Ludwigshafen am Rhein
Tel. 0621- 5203-452
Email:
Website: ihack-rlp.de
12. Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ziel ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Rahmen des Gesamtvertrages am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke.
Ludwigshafen, 10.06.2021